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   OLG München, 06.11.2007 - 34 Wx 117/07   

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OLG München, 06.11.2007 - 34 Wx 117/07 (https://dejure.org/2007,27982)
OLG München, Entscheidung vom 06.11.2007 - 34 Wx 117/07 (https://dejure.org/2007,27982)
OLG München, Entscheidung vom 06. November 2007 - 34 Wx 117/07 (https://dejure.org/2007,27982)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 34 Wx 117/07
    Denn es besteht infolge der Inhaftnahme und des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in das Grundrecht auf Freiheit der Person ( Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ) ein fortwährendes Rechtsschutzinteresse ( BVerfG NJW 2002, 2456 [BVerfG 05.12.2001 - 2 BvR 527/99] ).
  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 34 Wx 117/07
    Dies verbietet Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfG InfAuslR 2007, 290 [BVerfG 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05] ).
  • BayObLG, 01.04.1993 - 3Z BR 60/93
    Auszug aus OLG München, 06.11.2007 - 34 Wx 117/07
    c) Ob Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 2 oder § 60 Abs. 7 AufenthG bestehen, haben im Streitfall nicht die Haftgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zu entscheiden (BayObLGZ 1993, 150; Renner § 62 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 180/16

    Aufhebung von Abschiebungshaft: Wegfall des Grundes für die Freiheitsentziehung

    Ist ein Sachverhalt entstanden, aufgrund dessen sich der Schluss aufdrängt, dass die Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung nicht mehr vorliegen, ist die Behörde ohnehin verpflichtet, das für die Beendigung der Abschiebungshaft Erforderliche zu veranlassen (OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 454; OLG München, OLGR 2008, 107; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2008, 456; Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 426 Rn. 2; MüKoFamFG/Wendtland, 2. Aufl., § 426 Rn. 3, 4).
  • OLG Zweibrücken, 02.07.2008 - 3 W 97/08

    Abschiebungshaft: Feststellung der Rechtswidrigkeit des weiteren Vollzugs nach

    Auch dann, wenn die Abschiebungshaft zunächst zu Recht verlängert, nach Wegfall einer ihrer Voraussetzungen (hier: der Haftfähigkeit) aber nicht unverzüglich durch die Behörde beendet worden ist, erzielt der Feststellungsantrag einen (Teil-)Erfolg (vgl. OLG Düsseldorf, InfAuslR 2007, 454; OLG München, OLGR 2008, 107).
  • OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09

    Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches

    Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die der richterlichen Haftanordnung vorausgehende vorläufige Festnahme einen gesonderten Verfahrensgegenstand bildet, der schon wegen der damit verbundenen Antragserweiterung nicht erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eingeführt werden kann (Senat vom 6.11.2007, 34 Wx 117/07 zitiert nach juris).
  • OLG München, 05.02.2009 - 34 Wx 75/08

    Haftanordnung: Zurückschiebung eines Drittausländers in einen Schengen-Staat

    Nach der Rechtsprechung des Senats bildet die der richterlichen Haftanordnung vorausgehende vorläufige Festnahme einen gesonderten Verfahrensgegenstand, der schon wegen der damit verbundenen Antragserweiterung nicht erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren eingeführt werden kann (Senat vom 6.11.2007, 34 Wx 117/07 zitiert nach juris).
  • OLG München, 11.05.2009 - 34 Wx 29/09

    Abschiebungshaftverfahren: Voraussetzungen einer Abschiebung mittels

    Denn diese Frage ist nicht von den Haftgerichten, sondern von den Verwaltungsgerichten zu entscheiden (Senat vom 6.11.2007, OLG-Report 2008, 107; BayObLG 1993, 150; Renner § 62 Rn. 7).
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